Pflegedienstleiter Jobs

Pflegedienstleiter Jobs werden an leitende Pflegefachkräfte vergeben, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben. Für eine Gesamtpflegedienstleitung wird ein Fachhochschulabschluss vorausgesetzt, für die Abteilungspflegedienstleitung eine Fachweiterbildung und ein Leitungskurs. Die Pflegedienstleiter Aufgaben definiert der Arbeitgeber, z. B. der Klinikbetreiber.

Spezielle Pflegedienstleiter Aufgaben

Die Leitungsebene im Pflegedienst muss den Kontakt zur Klinikleitung halten und dort Mitspracherechte einfordern. Darüber hinaus hält die Pflegedienstleitung Kontakt zur allen internen und externen Pflegebereichen. Auch Patientenkontakte gehören zum Pflegedienstleiter Beruf dazu und finden im Rahmen der Pflegevisite statt. Pflegedienstleiterinnen und -leiter sind während ihrer Tätigkeit für die inhaltliche Fachaufsicht sowie die organisatorische Disziplinaraufsicht verantwortlich.

Die wichtigsten Aufgabenbereiche im Pflegedienstleiter Beruf sind:

  • Personalführung (Bewerbungsgespräche, Supervision, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Erstellen von Dienstplänen, Beurteilungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)
  • Arbeitsorganisation, Organisationsentwicklung und Überprüfung von Pflegestandards
  • Überprüfung ökonomischer Rahmenbedingungen und entsprechende Einflussnahme
  • Aufteilung der Mitarbeiter auf die Stationen, Teams und Schichten nach dem Rahmendienstplan
  • Arbeitsvorbereitung und Arbeitseinteilung
  • Leistungskontrollen
  • Weitergabe von Informationen unter anderem durch Rundschreiben und Mails, im Rahmen von Personalversammlungen und in Besprechungen
  • Organisation von Kooperationen
  • Überwachung von Probezeiten
  • Warenwirtschaft
  • Qualitätssicherung und -weiterentwicklung

Zum Pflegedienstleiter Job gehört auch die Analyse der Pflegedokumentation. Aus solchen Informationen leitet die Pflegedienstleiterin/der Pflegedienstleiter die Struktur von Pflegevisiten ab. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Beschwerdemanagement. Pflegedienstleiter/innen müssen systematisch mit Beschwerden umgehen können und die Reklamationen zur Leistungsverbesserung und Vermeidung künftiger Fehler nutzen.

Interdisziplinäre Aufgaben einer Pflegedientsleiterin/eines Pflegedienstleiters

Die Pflegedienstleitung ist an der Gesamtbetriebsführung beteiligt und unterstützt die Geschäftsleitung. Sie entscheidet mit über die Aufnahme von neuem Pflegepersonal und die Annahme von Betreuungsverträgen. Pflegedienstleiter/innen wirken bei personellen Maßnahmen mit und unterstützen die Geschäftsführung in ihrer rechtlichen Präsenz. Auch legen sie gemeinsam mit der Geschäftsführung die Personalanhaltszahlen fest, wofür der Hauswirtschaftsbereich und die Kostenträger zu befragen sind. Nach innen sichern Pflegedienstleiter/innen die Rechte der Mitarbeiter/innen ab.

Voraussetzungen für den Pflegedienstleiter Job

Neben den oben genannten fachlichen Voraussetzungen bezüglich der absolvierten Ausbildung müssen Pflegedienstleiter/innen stark ökonomisch orientiert denken und handeln. Es geht um Pflegemanagement, zu dem mehr als die gesetzlich geforderte Mindestqualifikation gehört. Der Gesetzgeber legt lediglich fest, dass in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ein/e verantwortliche/r Pflegedienstleiter/in mit den oben genannten Qualifikationen einzusetzen ist. Allerdings sind die Bezeichnungen Pflegedienstleitung oder Pflegedirektor/in nicht gesetzlich geschützt. Auch werden bundesweit etwas uneinheitliche Qualifikationen verlangt. Diese Situation ergibt sich aus der Entstehung des Pflegedienstes, dessen Leitung früher der Oberschwester oblag. In kirchlichen Einrichtungen, welche über Jahrhunderte die höchste Kompetenz in diesem Bereich entwickelten, war das die Mutter Oberin. Moderne Großeinrichtungen müssen strikt ökonomisch handeln, was bei Pflegedienstleitern und -leiterinnen ein hohes wirtschaftliches Verständnis und Handeln voraussetzt. Dieses darf dennoch den pflegerischen Aufgaben und Prinzipien nicht zuwiderlaufen. Diesen Spagat müssen auch Chef- und Oberärzte sowie Klinikdirektoren leisten. Inzwischen ist bei den Pflegedienstleitern und -leiterinnen der betriebswirtschaftliche Fokus sehr stark ausgeprägt.

Pflegedienstleiter
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen
  • ambulanter sozialer Dienst
  • diverse Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Erwerb von Zusatzqualifikationen
  • weiterführendes Studium
  • Selbstständigkeit

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